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   SG Frankfurt/Main, 25.06.2013 - S 8 U 196/11   

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SG Frankfurt/Main, 25.06.2013 - S 8 U 196/11 (https://dejure.org/2013,64756)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.06.2013 - S 8 U 196/11 (https://dejure.org/2013,64756)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - S 8 U 196/11 (https://dejure.org/2013,64756)
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  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 25.06.2013 - S 8 U 196/11
    Eine wegen der Umkehr vom Arbeitsweg in Betracht kommende Beendigung des Versicherungsschutzes (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2009, - B 2 U 26/07 R -) setzt voraus, dass der ursprüngliche Weg zum Ort der Tätigkeit aus eigenwirtschaftlichen Gründen unterbrochen wird; erst hierdurch entfällt der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und damit der Versicherungsschutz (vgl. BSG, Urteil vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R -).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 25.06.2013 - S 8 U 196/11
    Eine wegen der Umkehr vom Arbeitsweg in Betracht kommende Beendigung des Versicherungsschutzes (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2009, - B 2 U 26/07 R -) setzt voraus, dass der ursprüngliche Weg zum Ort der Tätigkeit aus eigenwirtschaftlichen Gründen unterbrochen wird; erst hierdurch entfällt der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und damit der Versicherungsschutz (vgl. BSG, Urteil vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R -).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 25.06.2013 - S 8 U 196/11
    Sie ist trotz des vom Kläger mit Schriftsatz vom 16. November 2012 gestellten Leistungsantrages allein als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 Sozialgerichtsgesetz statthaft. Denn durch die angefochtenen Bescheide hat die Beklagte keine konkreten Entschädigungsleistungen, insbesondere nicht die Gewährung von Verletztengeld und Verletztenrente, versagt. Lehnt - wie hier - der Unfallversicherungsträger die Feststellung eines Arbeitsunfalls und deswegen die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab, kann der betroffene Versicherte zulässigerweise allein im Rahmen einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage die Feststellung des Ereignisses als Arbeitsunfall und die Feststellung von Gesundheitsstörungen als dessen Folge gerichtlich geltend machen (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R -, zitiert nach juris Rn. 12; Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 -, zitiert nach juris Rn. 10; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 -, zitiert nach juris Rn. 9).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 25.06.2013 - S 8 U 196/11
    Sie ist trotz des vom Kläger mit Schriftsatz vom 16. November 2012 gestellten Leistungsantrages allein als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 Sozialgerichtsgesetz statthaft. Denn durch die angefochtenen Bescheide hat die Beklagte keine konkreten Entschädigungsleistungen, insbesondere nicht die Gewährung von Verletztengeld und Verletztenrente, versagt. Lehnt - wie hier - der Unfallversicherungsträger die Feststellung eines Arbeitsunfalls und deswegen die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab, kann der betroffene Versicherte zulässigerweise allein im Rahmen einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage die Feststellung des Ereignisses als Arbeitsunfall und die Feststellung von Gesundheitsstörungen als dessen Folge gerichtlich geltend machen (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R -, zitiert nach juris Rn. 12; Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 -, zitiert nach juris Rn. 10; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 -, zitiert nach juris Rn. 9).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 25.06.2013 - S 8 U 196/11
    Sie ist trotz des vom Kläger mit Schriftsatz vom 16. November 2012 gestellten Leistungsantrages allein als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 Sozialgerichtsgesetz statthaft. Denn durch die angefochtenen Bescheide hat die Beklagte keine konkreten Entschädigungsleistungen, insbesondere nicht die Gewährung von Verletztengeld und Verletztenrente, versagt. Lehnt - wie hier - der Unfallversicherungsträger die Feststellung eines Arbeitsunfalls und deswegen die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab, kann der betroffene Versicherte zulässigerweise allein im Rahmen einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage die Feststellung des Ereignisses als Arbeitsunfall und die Feststellung von Gesundheitsstörungen als dessen Folge gerichtlich geltend machen (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R -, zitiert nach juris Rn. 12; Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 -, zitiert nach juris Rn. 10; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 -, zitiert nach juris Rn. 9).
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